Ehrenamt und Versicherung: Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich für einen Versicherungsschutz entscheiden

Ehrenamt und Versicherung: Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich für einen Versicherungsschutz entscheiden

Ehrenamtliches Engagement ist für viele Menschen in Deutschland eine bereichernde Möglichkeit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Ob Sie in einem Sportverein helfen, ältere Menschen besuchen oder bei kulturellen Veranstaltungen mitwirken – freiwillige Arbeit stiftet Sinn und Gemeinschaft. Doch was passiert, wenn Sie sich dabei verletzen oder unbeabsichtigt jemand anderem Schaden zufügen? Hier spielt der Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel erklärt, worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich für einen Versicherungsschutz im Ehrenamt entscheiden.
Wer haftet im Schadensfall – Sie oder die Organisation?
Zunächst sollten Sie klären, wer im Falle eines Unfalls oder Schadens verantwortlich ist. In Deutschland hängt der Versicherungsschutz stark davon ab, in welchem Rahmen Sie sich engagieren.
- Öffentliches Ehrenamt: Wenn Sie sich im Auftrag einer Kommune, eines Landes oder des Bundes engagieren, sind Sie in der Regel über eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift, wenn Sie während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Unfall erleiden.
- Vereine und Verbände: Viele gemeinnützige Organisationen und Vereine haben eigene Versicherungen für ihre Ehrenamtlichen abgeschlossen. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Fragen Sie daher unbedingt nach, ob und in welchem Umfang Sie versichert sind.
- Privates Engagement: Wenn Sie auf eigene Initiative helfen – etwa einem Nachbarn beim Einkaufen oder bei der Gartenarbeit – besteht in der Regel kein automatischer Versicherungsschutz. Hier müssen Sie selbst für Ihre Absicherung sorgen.
Ein kurzer Anruf oder eine Nachfrage bei der Organisation kann Missverständnisse vermeiden und Ihnen Klarheit verschaffen.
Die gesetzliche Unfallversicherung – oft, aber nicht immer inklusive
In Deutschland sind viele ehrenamtlich Tätige über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese deckt Unfälle ab, die im direkten Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen – zum Beispiel bei einem Sturz während einer Vereinsveranstaltung. Zuständig ist meist die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Trägers.
Allerdings gilt diese Absicherung nicht für alle Formen des Ehrenamts. Wenn Sie sich beispielsweise in einem privaten Projekt engagieren, kann es sein, dass kein gesetzlicher Schutz besteht. In solchen Fällen kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Private Unfallversicherung – ein wichtiger Zusatz
Eine private Unfallversicherung bietet Schutz, wenn Sie sich verletzen – unabhängig davon, ob der Unfall im Beruf, in der Freizeit oder beim Ehrenamt passiert. Sie zahlt in der Regel eine einmalige Summe oder eine Rente bei dauerhaften Gesundheitsschäden.
Prüfen Sie in Ihrer Police, ob ehrenamtliche Tätigkeiten eingeschlossen sind. Manche Versicherer schließen bestimmte Risiken aus, etwa handwerkliche Tätigkeiten oder Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr. Wenn Sie regelmäßig ehrenamtlich aktiv sind, kann es sich lohnen, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.
Haftpflichtversicherung – wenn Sie anderen Schaden zufügen
Neben dem Schutz für Sie selbst ist auch die Haftpflichtversicherung wichtig. Sie greift, wenn Sie unbeabsichtigt einen anderen Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Die meisten Menschen in Deutschland haben eine private Haftpflichtversicherung, doch nicht jede Police deckt ehrenamtliche Tätigkeiten automatisch ab.
Beispiel: Wenn Sie bei einem Besuchsdienst versehentlich eine Vase umstoßen oder bei einer Veranstaltung jemanden verletzen, kann die Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen – vorausgesetzt, die Tätigkeit ist mitversichert. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach oder lassen Sie sich von der Organisation bestätigen, dass Sie über deren Haftpflicht abgesichert sind.
Besondere Situationen – worauf Sie achten sollten
Ehrenamt ist vielfältig, und damit unterscheiden sich auch die Versicherungsfragen. Einige Beispiele:
- Ehrenamt im Ausland: Wenn Sie sich außerhalb Deutschlands engagieren, gelten andere Regeln. Prüfen Sie, ob Ihre Reise- oder Unfallversicherung auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Ausland abdeckt.
- Fahrten mit dem eigenen Auto: Nutzen Sie Ihr privates Fahrzeug für das Ehrenamt, gilt Ihre Kfz-Versicherung wie gewohnt. Schäden am eigenen Auto tragen Sie selbst, es sei denn, die Organisation erstattet Ihnen diese ausdrücklich.
- Arbeit mit Kindern, Senioren oder Schutzbedürftigen: Hier bestehen oft besondere Anforderungen an Haftpflicht- und Unfallversicherung. Manche Träger verlangen sogar einen erweiterten Versicherungsschutz oder Nachweise über bestehende Policen.
So sichern Sie sich optimal ab
Damit Sie Ihr Engagement unbeschwert genießen können, sollten Sie einige Punkte beachten:
- Fragen Sie die Organisation, ob und wie Ehrenamtliche versichert sind.
- Prüfen Sie Ihre eigenen Versicherungen, insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung.
- Ergänzen Sie Ihren Schutz, wenn Sie regelmäßig oder in risikoreichen Bereichen tätig sind.
- Lassen Sie sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Engagement mit Sicherheit
Ehrenamtliches Engagement lebt von Herzblut und Einsatzbereitschaft – nicht von Sorgen um Versicherungsfragen. Wenn Sie sich rechtzeitig informieren und Ihren Versicherungsschutz prüfen, können Sie sich mit gutem Gefühl engagieren. So sind Sie nicht nur für andere da, sondern auch für sich selbst gut abgesichert.











